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Medical:

Vor dem ersten Alleinflug benötigst Du eine Untersuchung bei einem Fliegerarzt. Für Privatpiloten reicht die Tauglichkeit Klasse 2, Berufspiloten oder solche die es werden wollen, müssen Tauglichkeitsklasse 1 nachweisen.

Flugschülerausweis:

Seit dem 8. April 2013 braucht man
keinen Flugschülerausweis mehr. Ab 8. April 2013 ist die Vorlage eines Medicals erst vor dem ersten Alleinflug des Flugschülers verpflichtend vorgesehen. Es ist jenes Medical vorzulegen, das für den Erhalt der beantragten Lizenz erforderlich ist.
Alle Neuerungen zum Medical findest du >>hier<<, eine Infobroschüre der ACG, Schwerpunkt Medical >>hier<<
Wenngleich rechtlich nicht verpflichtend, ist aus Qualitätssicherungsgründen die Vorlage eines Medicals (und eines polizeilichen Führungszeugnisses) bereits bei Ausbildungsbeginn auch in Zukunft zweckmässig. Die Entscheidung darüber obliegt der jeweiligen Flugschule

EU-PART FCL Voraussetzungen zum Ausbildungsbeginn:

Übersicht

> Motorfliegen

Originaldokument ZLPV 2006

> Dein Weg zum Motorflugschein

Originaldokument ZLPV 2006 Anlage1 (Lizenzen)

> Die Ausbildung (PPL)

Originaldokument ZLPV 2006 Anlage2 (Medical)

> Nach der Grundausbildung

VERORDNUNG (EU) Nr. 1178/2011 DER KOMMISSION

> Motorkunstflug

vom 3. November 2011 (EU-PART-FCL, seit 8.4.2013 in AUT in Kraft)

Motorfliegen, vom offenen Doppeldecker bis zum Jumbojet Piloten, alle haben einmal mit dem Motorflugschein (Privatpilotenschein = PPL) begonnen und sich den Traum vom Fliegen erfüllt. Vom sportlichen Clubbetrieb bis zur kommerziellen Flugschule, wird abhängig von Zeit und Geld, viel geboten. Der Privatpilotenschein berechtigt zur Durchführung unentgeltlicher, nicht gewerbsmäßiger Flüge unter Sichtflugwetterbedingungen bei Tag.

Dein Weg zum Motorflugschein:

Suche Dir in Ruhe den für Dich besten Ausbildungsverein und Flugschule (ATO) aus.
Kosten, Flugzeugpark, Betriebszeiten, weitere Betreuung nach der Erlangung des Grundscheines und natürlich die geographische Nähe, sollten für Deine Entscheidung massgeblich sein.

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Die Ausbildung (PPL) besteht aus:

Einer theoretischen Ausbildung in den Fächern:

-  Aerodynamik

-  Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse

-  Flugbetriebliche Verfahren

-  Flugleistung, Flugplanung

-  Luftrecht

Einer praktischen Ausbildung

von ca. 45 Flugstunden. Bei dieser fliegt der Schüler mind. 25 Stunden mit dem Lehrer am Doppelsteuer und mind. 10 Stunden allein, jedoch unter Aufsicht des Fluglehrers. Folgende Programmpunkte werden geübt:



-  Menschliches Leistungsvermögen

-  Meteorologie

-  Navigation

-  Sprechfunkberechtigung

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Die gesamte Ausbildung nimmt einen Zeitraum von ca. 6 Monaten in Anspruch. (je nach verfügbarer Freizeit :-) Anschliessend wird vor einer Prüfungskommission der Austro Control eine Theorieprüfungen, schriftlich oder in elektronischer Form, (Computer Based, Multiple-Choice-System) abgelegt. Den genauen Ablauf findest du

>>hier<<

Nach erfolgreich bestandener Theorieprüfung kann die praktische Prüfung mit einem von Austro Control beauf-tragten FE (Flight Examiner, nach deiner Wahl) abgelegt werden. Nach erfolgreich absolvierter Prüfung darf ein Flug-zeug nur dann geflogen werden, wenn man in Besitz einer entsprechenden gültigen Klassen- oder Musterberechtigung ist. Davon ausgenommen sind Piloten während der praktischen Prüfung oder während der Flug-ausbildung. >>siehe Klassen-/Musterberechtigungen<< und in FCL.700 bis .740.A

Nachtsichtflug (NIT)

Die N-VFR Lizenz ist eine Erweiterung zum PPL und berechtigt zu Sichtflügen auch bei Nacht. Sie kann im Rahmen der PPL Ausbildung, oder sinnvoller, später erworben werden. Ein eigener Prüfungsflug hierfür ist nicht erforderlich.

Ausbildung In ATO:

- 5 Std. bei Nacht, davon ...

- 3 Std. mit FI inkl. 1 Std. Überlandflug (>50 Km)

- 5 Alleinlandungen bis zum Stillstand

Verlängerung ist im EU-FCL PPL inkludiert. Der Inhaber einer Lizenz, die keine gültige Instrumentenflugberechtigung (Flugzeug) beinhaltet, darf als verantwortlicher Pilot auf Flugzeugen bei der Beförderung von Fluggästen bei Nacht nur tätig werden, wenn er innerhalb der vorangegangenen 90 Tage mindestens einen Start und eine Landung gemäss EU-FCL.060, b(2) bei Nacht durchgeführt hat. Alle Infos zur Ausbildung findest du in FCL.810

PART-FCL - PPL Gültigkeit:

Privatpilotenschein: unlimitiert

SEP Klassen-/Musterber.:2 Jahre

MEP Klassen-/Musterber.:1 Jahr

PART-FCL - PPL Verlängerung der Klassen-/Musterberechtigungen: SEP/ TMG

- Letzte 3 Monate vor Ablauf: Befähigungsüberprüfung mit FE (Examiner)    ODER

- Mind. 12 Std. in letzten 12 Monate (6 Std. PIC), 12 Starts/Landungen + 1h    mit FI, CRI

Erneuerung abgelaufener Berechtigungen PART-FCL, siehe ZPH FCL 3  (ZPH FCL 3)

Eine Infobroschüre der ACG über EU-PART-FCL („Aircrew Regulation“), findest du >>hier<<

Eine Infobroschüre der ACG über EU-PART-FCL („Schwerpunkt Flugmedizin“), findest du >>hier<<

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