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Medical:
Vor dem ersten Alleinflug benötigst Du eine Untersuchung bei einem Fliegerarzt.
Für Privatpiloten reicht die Tauglichkeit Klasse 2, Berufspiloten oder solche die
es werden wollen, müssen Tauglichkeitsklasse 1 nachweisen.
Flugschülerausweis:
Seit
dem 8. April 2013 braucht man keinen Flugschülerausweis mehr. Ab 8. April 2013 ist
die Vorlage eines Medicals erst vor dem ersten Alleinflug des Flugschülers verpflichtend
vorgesehen. Es ist jenes Medical vorzulegen, das für den Erhalt der beantragten Lizenz
erforderlich ist.
Alle Neuerungen zum Medical findest du >>hier<<, eine Infobroschüre
der ACG, Schwerpunkt Medical >>hier<<
Wenngleich rechtlich nicht verpflichtend, ist
aus Qualitätssicherungsgründen die Vorlage eines Medicals (und eines polizeilichen
Führungszeugnisses) bereits bei Ausbildungsbeginn auch in Zukunft zweckmässig. Die
Entscheidung darüber obliegt der jeweiligen Flugschule
EU-PART FCL Voraussetzungen zum Ausbildungsbeginn:
- Mindestalter 15 Jahre (Vollendetes 16. Lebensjahr vor dem ersten Soloflug, 17 Jahre
bei Ausstellung)
Flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis für PPL (siehe oben)
Motorfliegen, vom offenen Doppeldecker bis zum Jumbojet Piloten, alle haben einmal
mit dem Motorflugschein (Privatpilotenschein = PPL) begonnen und sich den Traum vom
Fliegen erfüllt. Vom sportlichen Clubbetrieb bis zur kommerziellen Flugschule, wird
abhängig von Zeit und Geld, viel geboten. Der Privatpilotenschein berechtigt zur
Durchführung unentgeltlicher, nicht gewerbsmäßiger Flüge unter Sichtflugwetterbedingungen
bei Tag.
Dein Weg zum Motorflugschein:
Suche Dir in Ruhe den für Dich besten Ausbildungsverein
und Flugschule (ATO) aus. Kosten, Flugzeugpark, Betriebszeiten, weitere Betreuung
nach der Erlangung des Grundscheines und natürlich die geographische Nähe, sollten
für Deine Entscheidung massgeblich sein.
Die Ausbildung (PPL) besteht aus:
Einer theoretischen Ausbildung in den Fächern:
- Aerodynamik
- Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
- Flugbetriebliche Verfahren
- Flugleistung, Flugplanung
- Luftrecht
Einer praktischen Ausbildung
von ca. 45 Flugstunden. Bei dieser fliegt der Schüler mind. 25 Stunden mit dem Lehrer
am Doppelsteuer und mind. 10 Stunden allein, jedoch unter Aufsicht des Fluglehrers.
Folgende Programmpunkte werden geübt:
- Flugvorbereitung, einschliesslich Bestimmung von Masse und Schwerpunktlage, Kontrolle
und Instandhaltung des Flugzeuges
- Flugplatzverfahren, Verfahren zur Vermeidung von Zusammenstössen und Vorsichtsmassnahmen
- Führen des Flugzeuges mit Sicht nach außen
- Grenzflugzustände im unteren Geschwindigkeitsbereich, Erkennen und Beenden von beginnenden
und voll überzogenen Flugzuständen
- Grenzflugzustände im oberen Geschwindigkeitsbereich, Erkennen und Beenden von Spiralsturzflugzuständen
- Starts und Landungen mit und ohne Seitenwind
- Starts mit höchstzulässiger Leistung auf kurzen Pisten und unter Berücksichtigung
der Hindernisfreiheit und Landungen auf kurzen Pisten
- Führen des Flugzeuges ausschliesslich nach Instrumenten, einschliesslich einer Horizontalkurve
von 180° (dieser Teil der Ausbildung kann von einem FI(A) durchgeführt werden)
- Überlandflüge mit Sicht nach außen inklusive Alpen- und Höheneinweisung, Koppel-
navigation und Funknavigationshilfen
- Notverfahren, einschliesslich simulierter Ausfälle der Flugzeugausrüstung
- An- und Abflüge von und zu kontrollierten Flugplätzen, Flüge durch Kontrollzonen,
Einhaltung von Flugverkehrsverfahren, Sprechfunkverkehr und Sprechgruppen
- Menschliches Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Navigation
- Sprechfunkberechtigung
Die gesamte Ausbildung nimmt einen Zeitraum von ca. 6 Monaten in Anspruch. (je nach
verfügbarer Freizeit :-) Anschliessend wird vor einer Prüfungskommission der Austro
Control eine Theorieprüfungen, schriftlich oder in elektronischer Form, (Computer
Based, Multiple-Choice-System) abgelegt. Den genauen Ablauf findest du
>>hier<<
Nach erfolgreich bestandener Theorieprüfung kann die praktische Prüfung mit einem
von Austro Control beauf-tragten FE (Flight Examiner, nach deiner Wahl) abgelegt
werden. Nach erfolgreich absolvierter Prüfung darf ein Flug-zeug nur dann geflogen
werden, wenn man in Besitz einer entsprechenden gültigen Klassen- oder Musterberechtigung
ist. Davon ausgenommen sind Piloten während der praktischen Prüfung oder während
der Flug-ausbildung. >>siehe Klassen-/Musterberechtigungen<< und in FCL.700 bis .740.A
Nachtsichtflug (NIT)
Die N-VFR Lizenz ist eine Erweiterung zum PPL und berechtigt zu Sichtflügen auch
bei Nacht. Sie kann im Rahmen der PPL Ausbildung, oder sinnvoller, später erworben
werden. Ein eigener Prüfungsflug hierfür ist nicht erforderlich.
Ausbildung In ATO:
- 5 Std. bei Nacht, davon ...
- 3 Std. mit FI inkl. 1 Std. Überlandflug (>50 Km)
- 5 Alleinlandungen bis zum Stillstand
Verlängerung ist im EU-FCL PPL inkludiert. Der Inhaber einer Lizenz, die keine gültige
Instrumentenflugberechtigung (Flugzeug) beinhaltet, darf als verantwortlicher Pilot
auf Flugzeugen bei der Beförderung von Fluggästen bei Nacht nur tätig werden, wenn
er innerhalb der vorangegangenen 90 Tage mindestens einen Start und eine Landung
gemäss EU-FCL.060, b(2) bei Nacht durchgeführt hat. Alle Infos zur Ausbildung findest
du in FCL.810
PART-FCL - PPL Gültigkeit:
Privatpilotenschein: unlimitiert
SEP Klassen-/Musterber.:2 Jahre
MEP Klassen-/Musterber.:1 Jahr
PART-FCL - PPL Verlängerung der Klassen-/Musterberechtigungen: SEP/ TMG
- Letzte 3 Monate vor Ablauf: Befähigungsüberprüfung mit FE (Examiner) ODER
- Mind. 12 Std. in letzten 12 Monate (6 Std. PIC), 12 Starts/Landungen + 1h mit
FI, CRI
Erneuerung abgelaufener Berechtigungen PART-FCL, siehe ZPH FCL 3 (ZPH FCL 3)
Eine Infobroschüre der ACG über EU-PART-FCL („Aircrew Regulation“), findest du >>hier<<
Eine Infobroschüre der ACG über EU-PART-FCL („Schwerpunkt Flugmedizin“), findest
du >>hier<<